Brandschutz

Brandschutz

Der Brandschutz wird nach DIN 4102 zwischen nicht brennbaren und brennbaren Baustoffen unterschieden. Die metallischen Deckschalen an der Ober- und Unterseite sind der Baustoffklasse A (nicht brennbar) zugeordnet. Der PUR-Hartschaumkern entspricht der Baustoffklasse B 2 (normal entflammbar).
Fügt man die unterschiedlichen Klassifizierungen zusammen, werden unsere Sandwichpaneele der Baustoffklasse B 1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102, Teil 2 zugeordnet. PUR-Sandwichelemente tropfen im Brandfall weder „brennend“, noch „nicht brennend“ ab. Fluchtmöglichkeiten und Rettungsmaßnahmen werden so nicht beeinträchtigt.
Polyurethan-Hartschaum neigt im Brandfall nicht zum Glimmen. Er verkohlt lediglich im Bereich des Brandherdes. Diese Eigenschaft verhindert ein Ausdehnen des Brandes.
Die Brandzersetzungsprodukte von PUR-Hartschaum bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau, wie die Brandgase anderer brennbarer natürlicher Baustoffe, wie z. B. Holz.